Einspeisevergütung für Dachflächen
Der Boom bei den alternativen Energien wurde durch die im EEG garantierten Einspeisevergütungen ausgelöst.
Einspeisevergütungen sind eine generelle Umlage auf die Stromverbraucher, welche hier ca. 2 Cent Aufschlag bezahlen, damit der Ausbau alternativer Energiesysteme gefördert wird und wir uns von fossilen und problematischen Technologien lösen.
Die Einspeisevergütung gilt für das Rumpfjahr (restliche Monate des Jahres 2011) und 20 volle Jahre. Bei einer Installation im Frühjahr 2011 nehmen Sie so 21 Sommer mit!
| Anlagengröße | Vergütung 2011 | Eigenverbrauch | Eigenverbrauch |
| unter 30% | über 30% | ||
|
bis 30 kWp |
0,2874 €/kWh |
0,1236 €/kWh | 0,1674 €/kWh |
|
30 bis 99,9 kWp |
0,2733 €/kWh |
0,1095 €/kWh |
0,1533 €/kWh |
| 100 bis 999,9 kWp | 0,2586 €/kWh | 0,0948 €/kWh | 0,1386 €/kWh |
| über 1.000 kWp | 0,2156 €/kWh | max. 500kWp | max. 500kWp |
Die Einspeisevergütung gilt für den vom Photovoltaikbesitzer erzeugten und an das Energieversorgungsunternehmen verkauften Strom.
Daneben kann man den auf dem Gebäude erzeugten Strom auch im Haushalt, Bauernhof oder Unternehmen direkt verbrauchen. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Vergütungsstufen angewandt um einen Anreiz zu schaffen, damit der Anlagenbetreiber so weit wie möglich den eigenen Strom nutzt.
Die ersten 30 Prozent werden mit einem niedrigeren Satz vergütet als der Rest.
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Achtung: Dies war die Vergütungsberechnung für das 1. Halbjahr 2010 und die nachfolgende Rechnung gilt nur noch als Rechenmodell. Eine persönliche Berechnung erstelle ich Ihnen gerne im Zuge von einem Angebot.
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Rechenbeispiel zur Einspeisevergütung
Sie möchten eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 148,7 kWp in der Hallertau installieren. Die zuerwartende Sonneneinstrahlung beträgt 958,3 kWh/kWp.
Wie hoch sind die geschätzten jährlichen Einnahmen durch die PV-Anlage?
Schritt 1:
Berechnung der gewogenen Einspeisevergütung
30,0 kWp x 0,3914 €/kWh = 11,742 [fiktive Einheit: kWp €/kWh]
70,0 kWp x 0,3723 €/kWh = 26,061
48,7 kWp x 0,3523 €/kWh = 17,157
Nun werden die Ergebnisse addiert und durch die Gesamtleistung geteilt.
54,960 / 148,7 kWp = 0,3696 €/kWh.
Wenn Sie nun Ihre gewogene Einspeisevergütung mit der Leistung der PV-Anlage und der Einstrahlungsprognose multiplizieren, erhalten Sie eine Schätzung Ihrer jährlichen Einnahmen. Eine Schätzung deswegen, weil die Sonneneinstrahlung unkonstant ist und ihre Sonnenernte von Jahr zu Jahr variieren wird.
0,3696 €/kWh x 148,7 kWp x 958,3 kWh/kWp = 52.667,71 €/Jahr
Verkürzt kommen Sie auch auf dieses Ergebnis, wenn Sie die Summe
54,960 x 958,3 kWh/kWp
nehmen, wobei das Ergebnis marginal durch Rundungsfehler abweicht.
Um zu berechnen, wieviel eine Anlage über das EEG einnehmen wird nehmen Sie die jährlichen Erträge und multiplizieren diesen mit dem Faktor 0,92 um die Leistungsminderung der Module zu simulieren. Zu einer vereinfachten Betrachtung fließt jeder Monat mit 1/12 der Erträge in die Rechnung ein.
Einnahmen durch das EEG bei Inbetriebnahme im Juni 2010:
7/12 x 52.667,71 € + 0,92 x 20 x 52.667,71 € = 999.806,69 €
Diese Rechnung gibt Ihnen einen Schätzwert als Antwort, da weder die Sonneneinstrahlung noch die Leistungsminderung der PV-Module prognostizierbar sind. Der Faktor 0,92 für die Leistungsminderung der PV-Module ist willkürlich von pv-regional.de gewählt worden.
Diese Rechnung erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit.
pv-regional.de



